Inklusion
1. Gesetzliche Grundlage
Nach Beschluss der europäischen Menschenrechtskonvention hat jeder Schüler und jede Schülerin das Recht auf Teilhabe am gemeinsamen Unterricht. Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf sollen gemeinsam leben und lernen.
Das Schulgesetz für das Land NRW betont, dass Schülerinnen und Schüler, die auf Grund einer Behinderung oder wegen einer Lern- und Entwicklungsstörung besondere Unterstützung benötigen, nach ihrem individuellen Bedarf sonderpädagogisch gefördert werden. (§19,1) Nach § 20,3 sind hierbei Formen innerer und äußerer Differenzierung möglich.
2. Gemeinsames Lernen an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Gemäß ihrem Grundgedanken, die Schüler*innen zu Toleranz und Solidarität zu erziehen, ist die Martin-Luther-King-Schule Marl seit dem Schuljahr 2011/2012 Schule des gemeinsamen Lernens geworden, in der die Förderung von Solidarität und Anerkennung des Individuums mit all seinen Stärken und auch Schwächen zu einem wichtigen Bestandteil des täglichen Miteinanders wurde und auch immer noch ist.
Ziel des gemeinsamen Unterrichtes ist es, Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam zu unterrichten und jede/n Schüler/in dort abzuholen, wo er oder sie steht.
An der Martin-Luther-King-Schule verstehen wir unter gemeinsamem Lernen, dass der Unterricht der Vielfalt von unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schüler*innen Rechnung trägt. Gemeinsames Lernen berücksichtigt die Standards für allgemeine Schulabschlüsse ebenso wie die individuellen Kompetenzen der Schüler*innen. Gleiche Lerngegenstände und -inhalte können im Unterricht auf unterschiedliche Weise mit unterschiedlichen Zielsetzungen bearbeitet werden. In den Kernfächern bietet das Lernzeitenkonzept unserer Schule die entsprechenden Voraussetzungen und Möglichkeiten. Um flexibel und angemessen auf die unterschiedlichen Bedarfe und Bedürfnisse einzugehen, ist sowohl die innere als auch die äußere Differenzierung unerlässlich.
Um das gemeinsame Lernen den jeweiligen Erfordernissen der Kinder und Jugendlichen mit einer Entwicklungsverzögerung oder Behinderung entsprechend zu gestalten, werden angemessene Lehr- und Lernmittel, Medien, Personen mit pädagogischen, therapeutischen und bei Bedarf auch medizinischen Kompetenzen eingesetzt.
Die Unterrichtsplanung und –gestaltung im gemeinsamen Lernen beruhen auf einer prozessbegleitenden Diagnostik (Unterrichtsbeobachtung) und einer kontinuierlichen Dokumentation der Lernentwicklung (Förderpläne, Berichtszeugnisse).
3. Die Schülerschaft
An der Martin-Luther-King-Schule werden Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam mit Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten:
Emotionale und soziale Entwicklung
Lernen
Sprache
Geistige Entwicklung
Körperlich motorische Entwicklung
gefördert.
4. Rahmenbedingungen des inklusiven Unterrichts an der MLKS
4.1. Das Inklusionsteam
Das Inklusionsteam besteht derzeit aus Sonderpädagog*innen, einer MPT -Kraft, Sozialpädagog*innen, Integrationshelfer*innen sowie Regelschullehrer*innen. Zurzeit ist jeweils ein Sonderpädagoge*in zwei Jahrgängen zugeordnet.
Das Inklusionsteam unterstützt und berät Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen bei der Absprache von individuellen Zielen, beim Schaffen von unterstützenden Strukturen, bei der Netzwerkarbeit mit unterschiedlichen außerschulischen Institutionen und erstellt differenzierendes Arbeitsmaterial für die eigenen Lerngruppen.
Dabei gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen Regelschullehrer*innen und Mitgliedern des Inklusionsteams innerhalb der Jahrgangsteams. Bei Bedarf nehmen Mitglieder des Inklusionsteams an den Teamkonferenzen teil. Beim wöchentlichen Informationsaustausch des Inklusionsteams, an dem auch Regelschullehrer*innen teilnehmen können, sollten die konzeptionelle Arbeit und die kollegiale Fallberatung im Vordergrund stehen.
4.2. Die Unterrichtsstrukturen
Frei nach dem Motto „So viel individuelle Förderung wie nötig, so viel Gemeinsamkeit wie möglich“ ist es das Ziel, dass alle Schüler*innen möglichst häufig im Klassenverband gemeinsam lernen, denn davon profitieren alle Schüler*innen. Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhalten insbesondere in den Inputstunden der Hauptfächer (Deutsch, Englisch und Mathematik) die Möglichkeit, im Rahmen einer äußeren Differenzierung ihrem Leistungsstand und Lerntempo entsprechend unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert zu werden. Dabei sollen Unsicherheiten abgebaut und das Selbstvertrauen gestärkt werden. Schüler*innen ohne festgestellten Unterstützungsbedarf können bei Lernrückständen nach Absprache mit den Beteiligten des Inklusionsteams an der äußeren Differenzierung teilnehmen. Dabei muss die Gruppenkonstellation genau überlegt und organisiert sein, um ein erfolgreiches Lernen aller Schüler*innen zu ermöglichen.
Das Inklusionsteam arbeitet in unterschiedlichen Formen des Teamteachings. Die Inputstunden finden zur Gewährleistung der äußeren Differenzierung in Blöcken statt. Weiterhin ermöglichen die Teamstunden Verhaltensbeobachtungen, die als grundlegendes diagnostisches Instrument für das Erstellen von Förderplänen und Nachteilsausgleichen dienen oder als Grundlage für Anträge auf Eröffnung eines AO-SF-Verfahrens. Außerdem können regulative Maßnahmen zur Verhaltensänderung ergriffen und Verhaltenspläne abgesprochen und reflektiert werden.
4.3. Individuelle Förderung
Auf Grundlage der kontinuierlichen Dokumentation der Lernentwicklung und prozessbegleitenden Diagnostik werden die Förderpläne fortlaufend aktualisiert. Einmal im Halbjahr findet eine Förderplankonferenz, die zurzeit von den Sonderpädagog*innen geleitet wird, mit allen beteiligten Lehrern*innen statt.
Die Organisation der Förderplankonferenzen erfolgt durch die MPT-Kraft. Diese lädt auch zu den Förderplankonferenzen, welche jeweils vor den Oster- und Herbstferien stattfinden, zwei Wochen vor dem eigentlichen Termin ein. Dazu erhalten alle Kolleg*innen, die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichten, zusätzlich zur Einladung die Förderpläne des vergangenen Halbjahres ausgehändigt, evaluieren diese im Vorfeld und fügen aktuelle Beobachtungen ein. Bei den Förderplankonferenzen werden aktuelle Förderpläne besprochen, überarbeitet und von allen Kolleg*innen beschlossen.
Die evaluierten Förderpläne werden von den Sonderpädagog*innen in die Förderplanmasken übertragen und auf dem „Schulrechner“ gespeichert sowie der jeweiligen Schülerakte beigefügt. Die Förderpläne werden am Lernberatungstag mit den Eltern und den Kindern besprochen und von den Lehrern, den Eltern und den Schüler*innen unterschrieben.
4.4. Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung findet in Form von Berichtszeugnissen statt.
Vor der Zeugniskonferenz werden die Kollegen*innen frühzeitig informiert, für welche unterrichteten Schüler*innen Zeugnistexte erstellt werden müssen, um mit den Formulierungen für die Erstellung der Zeugnistexte zu beginnen, so dass die Zeugnisse zur Konferenz vorliegen.
Inhaltlich beziehen sich die Zeugnisse auf das Lern- und Arbeitsverhalten, das Sozialverhalten sowie auf die einzelnen Fächer.
Beim Schreiben der Texte wird darauf geachtet, dass der Unterrichtsinhalt, der aktuelle Lernstand, der Lernzuwachs sowie die Entwicklungsziele dargestellt sind. Die Zeugnistexte werden weitgehend von den zuständigen Fachlehrern geschrieben, sie werden positiv und wertfrei formuliert.
Die fertig geschrieben Texte können in die Zeugnismaske einfügt werden. Vor dem Zeugnisdruck werden die Zeugnisse formatiert und auf inhaltliche und formale Korrektheit überprüft.
4.5. Jährliche Überprüfung
Des Weiteren erfolgt durch die Sonderpädagog*innen des Inklusionsteams einmal jährlich die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Die Klassenkonferenz überprüft hierzu in Absprache mit den Sonderpädagog*innen und auf Grundlage deren erfolgter Diagnostik, ob der festgestellte Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und der festgelegte Förderschwerpunkt weiterhin bestehen. Ist nach Auffassung der Klassenkonferenz bei Fortbestand eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im bisherigen Förderschwerpunkt ein Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs angebracht, lädt die Schulleiterin oder der Schulleiter die Eltern zu einem Gespräch ein und informiert die Schulaufsichtsbehörde (§ 17 AO-SF).
5. Multiprofessionelles Team (MPT)
Aufgrund des eklatanten Mangels an Sonderpädagog*innen in der Schullandschaft bei gleichzeitigem Anstieg der Anzahl von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie der zunehmenden Heterogenität an Schulen richtete die Landesregierung im Jahr 2018 im Rahmen der „Eckpunkte zur Neuausrichtung der Inklusion in der Schule“ Stellen für „Multiprofessionelle Teams“ ein mit dem Ziel, Lehrkräfte an inklusiven Schulen zu unterstützen und den Herausforderungen, d.h. den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen besser gerecht zu werden.Seit März 2019 ist eine solche Stelle einer MPT-Fachkraft durch eine Diplompädagogin besetzt.
Als Teil des Inklusionsteams unterstützt die MPT-Kraft die Regelschullehrer*innen in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit in Form gezielter Unterstützung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungbedarf im Unterricht oder in einer Kleingruppe, wobei die Verantwortung und Zuständigkeit für den Unterricht und dessen Umsetzung bei der Lehrkraft bleiben. Des Weiteren organisiert und koordiniert die MPT-Kraft die Förderplankonferenzen und die Erstellung der Berichtszeugnisse.
In wöchentlichen Beratungsteams mit Abteilungsleitungen, Sozialpädagogen und Beratungslehrer*innen werden aktuelle Entwicklungen der Förderkinder besprochen, so dass hier die MPT-Kraft als Multiplikator zwischen den einzelnen Fachkräften an der Schule, externen Netzwerken und Erziehungsberechtigten dient.