Fortbildungskonzept

Fortbildungskonzept

Der Grundsatz „Lebenslanges Lernen“ gilt für Schüler und Lehrer gleichermaßen.

Sich immer wieder verändernde gesellschaftliche, bildungspolitische und auch persönliche Gegebenheiten machen es unerlässlich, Fortbildungen zu einem wichtigen Element im Zusammenhang mit Schulentwicklung und der Qualitätssicherung zu sehen. Wichtig dabei ist, dass die individuellen Fortbildungswünsche der einzelnen Lehrer*innen abgeglichen, sie auf das Schulprogramm ausgerichtet, die Fortbildungsergebnisse in die gemeinsame Arbeit im Kollegium eingebettet und vor allem für den Unterricht gesichert sind.

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen können auf Landesebene, durch regionale Fortbildung sowie auf schulinterner Basis erfolgen. (vgl. ADO §11):

Grundsätze

Fortbildung und Fortbildungsplanung ist eine gemeinsame Verpflichtung für alle Mitglieder des Kollegiums und die Schulleitung. Es ist ein kontinuierlicher Prozess, der den aus dem Schulprogramm begründeten Bedarf mit den individuellen Fortbildungsbedürfnissen in Einklang bringen soll.

Für unser Kollegium wird festgelegt, dass pro Schuljahr

  • Mindestens eine verpflichtende Fortbildungsmaßnahme für das ganze Kollegium durchgeführt wird.
  • Darüber hinaus können weitere Lehrerfortbildungen besucht bzw. organisiert werden.
  • Die dabei erworbenen Kenntnisse werden an das Kollegium in Dienstbesprechungen, Teamsitzungen, Fachkonferenzen und Lehrerkonferenzen weitergegeben (Multiplikatorenprinzip).

 

 

 

Inhaltsebene des Fortbildungskonzepts

Das Fortbildungskonzept der Martin-Luther-King-Schule umfasst drei Inhaltsebenen:

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 Fortbildungsangebote / Fortbildungsschwerpunkte

Gemäß § 11 Fortbildung werden pro Jahr zwei pädagogische Ganztagskonferenzen durchgeführt, zudem laufend weitere interne Fortbildungen. Die Themen der pädagogischen Ganztagskonferenzen bzw. der internen Fortbildungen ergeben sich aus den aktuellen Schulentwicklungszielen sowie aus den Fortbildungs-notwendigkeiten und Vorschlägen der Lehrerkonferenz.

Es wird gewährleistet, dass die Fortbildungen sowohl langfristige Ziele als auch aktuelle Anlässe abdecken. Persönliche Interessen der Kollegen werden berücksichtigt.

Unser Schulprogramm wird dadurch kontinuierlich weiterentwickelt.

Externe Fortbildungen, angeboten z.T. von Verlagen, Verbänden oder Gewerkschaften, können, stets nach Prüfung von Interessen und Bedarfen wahrgenommen werden.

Praktische Umsetzung

Die Schulleitung, die didaktische Leiterin, weist in Dienstbesprechungen/ Konferenzen und über die FK-Vorsitzenden auf geeignete Angebote der regionalen und der zentralen Fortbildung hin oder spricht gezielt bestimmte Lehrkräfte an.

Die Fortbildungsangebote reichen von den entsprechenden Angeboten der Moderatoren der Kompetenzteams, die im Auftrag der Bezirksregierungen auf regionaler Ebene Fortbildungen anbieten, bis hin zu den bereits erwähnten Angeboten externer Fortbildungen.

Wie bereits zuvor erwähnt, wird der Fortbildungsbedarf zu Beginn des aktuellen Schuljahres ermittelt und in der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt.

Die Teilnahme an einer Fortbildung wird bei der Schulleitung, der Didaktischen Leiterin, beantragt. Diese prüft, ob die Teilnahme mit den schulischen Erfordernissen im Einklang steht, ob sie sich am Schulprogramm, der Jahresplanung oder den Entwicklungszielen der Schule orientiert und genehmigt die Fortbildung oder lehnt sie ab. Teilnahmebeiträge und Reisekosten werden im Regelfall aus dem Budget erstattet, dass die Schule vom Ministerium zugewiesen bekommt. Ein entsprechender Antrag liegt im Lehrerzimmer Verwaltung aus und kann auf der Homepage im internen Bereich heruntergeladen werden.

Die Teilnahme an einer Lehrerfortbildungsveranstaltung wird in der Regel durch Vorlage einer Bescheinigung für die Personalakte dokumentiert. Kopien der Fortbildungsanträge werden in dem Ordner „Fortbildungen“ geheftet und für das Ministerium verbucht.

Wenn Fortbildungen die Unterrichtszeit tangieren, fällt Unterricht grundsätzlich nicht aus, sondern wird durch kollegiale Mehrarbeit ausgeglichen. Der Vertretungskraft wird Unterrichtsmaterial durch den- oder diejenigen, die an der Fortbildung teilnehmen, zur Verfügung gestellt.

Pädagogische Konferenzen an der Martin-Luther-King-Schule finden zweimal im Schuljahr statt. An diesen Tagen ist unterrichtsfrei. Die Schüler haben einen sogenannten „Studientag“, an dem sie zu Hause Aufgaben aus den Fächern (Lern- und Arbeitspläne) bearbeiten. Diese pädagogischen Konferenzen dienen der Fortbildung des gesamten Lehrerkollegiums.

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Finanzierung

Durch Erlass vom 27.4.2004 sind in NRW neue Strukturen für die Fortbildung festgelegt worden. Alle Schulen erhalten ein Budget, mit dem sie Fortbildungen selbst organisieren bzw. bezahlen können.

Das Fortbildungsbudget wird vom Schulministerium im Internet auf der Seite https://www.schulministerium.nrw.de/BP/FBON zur Verfügung gestellt und dort eigenverantwortlich durch die Schule verwaltet. Durch diese Neuregelung übernimmt Schulleitung verstärkt Verantwortung für die Schulentwicklung. Fortbildung wird damit zum integralen Bestandteil des Personal- und Organisationsmanagements einer Schule, die nun über ihre eigenen Veranstaltungen selbst bestimmt.

Um gemäß der finanziellen Möglichkeiten bestens zu arbeiten, werden bei Maßnahmen der schulinternen Lehrerfortbildung Kooperationen mit anderen Schulen und das Vorhandensein schuleigener Ressourcen gründlich überprüft, um ein Engagieren einer externen (und damit eventuell finanziell nicht erschwinglichen) Moderation unnötig zu machen. Die Buchungsunterlagen und die komplette Buchführung des Fortbildungsbudgets obligt der Schulleitung, der didaktischen Leiterin.

 

Fortbildungsschwerpunkte seit 2016:

 

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