Vertretungskonzept

Vertretungskonzept

Grundlagen

  1. Rechtliche Grundlagen finden sich insbesondere in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO [vgl. BASS 21–02 Nr. 4], dort die §§ 5, 10, 11, 18 u. 30).
  2. Es soll möglichst wenig Unterricht ausfallen; der tägliche Unterricht beträgt mindestens fünf Stunden.
  3. Vertretungsunterricht ist regulärer Unterricht. Lehrer*innen „sind zu einer angemessenen fachlichen Vorbereitung und Durchführung dieses Unterrichts verpflichtet“ (ADO, § 10).
  4. Nur durch das verantwortungsvolle Zusammenwirken aller Beteiligten kann Unterricht sinnvoll sichergestellt werden. Deswegen haben die „zu Vertretenden – soweit dies zumutbar ist – sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren)“ ADO, § 10.

Arten von Vertretungsunterricht

  1. Ad-hoc-Vertretungen für am gleichen Tag auftretende Ausfälle: Wenn fachliche Weiterarbeit nicht möglich ist, soll Förderung in den Hauptfächern betrieben werden.
  2. Vertretungen, die mindestens einen Tag vorher bekannt sind: In der Regel ist fachliche Weiterarbeit (mit Aufgaben des Fehlenden) möglich; falls nicht, erfolgt auch hier die Arbeit an den Lern- und Arbeitsplänen.
  3. Langzeitvertretung für absehbar länger als zwei Wochen dauernde Abwesenheit: Hier wird fachlich weitergearbeitet (Lernzeiten). In der Regel erfolgen Planänderungen.
  4. Vertretung für den verlässlichen Ganztag (Jg. 5/6): Kann der Unterricht in 7./8. Stunde (Nachmittagsbereich) nicht vertreten werden, entfällt er und die Schüler*innen, deren Eltern einen verlässlichen Ganztag bei der Anmeldung verlangt haben, gehen in eine Parallelklasse. Und zwar gehen die Schüler*innen der Klasse 5a in die Klasse 5b, der 5b in die Klasse 5c, der 5c in die Klasse 5d, der 5d in die Klasse 5e und der 5e in die Klasse 5a. In der Jahrgangsstufe 6 gilt dies entsprechend; entfällt in der Jahrgangsstufe 6 die AG, so gehen die Schüler*innen der 6a in die Klasse 5a, die Schüler*innen der 6b in die Klasse 5b, etc. Diese Regelung ist den Eltern durch die Abteilungsleitungen bekannt zu machen.

Aufgaben der Beteiligten

Fehlende Kolleg*innen

  1. Fehlzeiten werden so früh wie möglich (für den gleichen Tag telefonisch bis spätestens 730 Uhr über das Sekretariat) der Organisation gemeldet. Lehrer*innen, die auch in der Oberstufe unterrichten, melden ihre Fehlzeiten ebenfalls bei der Willy- Brandt - Gesamtschule bis 730
  2. Alle vorhersehbaren Fehlzeiten (z.B. Fortbildung) werden möglichst frühzeitig der Organisation gemeldet. Für die Vertretungslehrer*innen sind Hinweise (und in zumutbaren Umfang auch Materialien und Aufgaben) deutlich erkennbar ins Postfach des fehlenden Kollegen/ der fehlenden Kollegin zu legen.
  3. Ist mit einer Abwesenheit von mehr als zwei Wochen zu rechnen, sollte die Organisation so früh wie möglich darüber informiert sein. Mit dieser Information tragen die Kolleg*innen entscheidend dazu bei, dass für eine kontinuierliche Fachvertretung (und ggf. für eine Dauervertretung) gesorgt werden kann.
  4. Bei Fehlzeiten können Vertretungsmaterialien und -hinweise auch per Fax 02365/9584-79 oder per Email an mlks.marl@t-online.de geschickt werden.
  5. Sind feste Termine von Lehrer*innen in ihren Freistunden vereinbart (beispielsweise ein Elterngespräch), so sind diese möglichst zwei Tage vor dem Termin der Organisation bekannt zu geben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kolleg*innen nicht für Vertretungsunterricht herangezogen werden.

Organisation

  1. Ad-hoc Vertretungen (vgl. II.A.1) werden zusammen mit den zu vertretenden Aufsichten morgens ab 730 Uhr bearbeitet.
  2. Vorher bekannte Absenzen (vgl. II.A.2) werden so früh wie möglich bearbeitet, so dass sie bereits in den Prognoseplan eingehen können.
  3. Langzeitvertretungen (vgl. II.A.3) werden nach dem Bekanntwerden in Absprache mit den betroffenen Klassen­- und Vertretungslehrer*innen geregelt. Wenn kein veränderter Stundenplan ausgedruckt wird, erfolgt die Information über den Vertretungsplan.
  4. Der aktuelle Vertretungsplan für Klassen wird ab ca. 740 Uhr im Lehrerzimmer beim Sekretariat und im Anschluss in den weiteren Lehrerzimmern, im Neubau, am Zwischentrakt und im Turm 1 ausgehängt, der Lehrerplan nur in den Lehrerzimmern.
  5. An den gleichen Stellen werden normalerweise gleichzeitig, spätestens aber bis 935 Uhr die entsprechenden Prognosepläne für den Folgetag ausgehängt.
  6. Wurden die ausgehängten Pläne geändert, so ist das an den handschriftlichen Versionsnummern zu erkennen; die betroffenen Kolleg*innen werden nach Möglichkeit von der Organisation auf die ad-hoc Vertretung angesprochen.

Lehrer*innen

  1. Alle Kolleg*innen informieren sich vor ihrer ersten Stunde und nach ihrem Unterricht an den ausge­hängten Plänen (bitte auch den Plan der eigenen Klasse und den Prognoseplan beachten). Mögliche Fehler teilen sie der Organisation umgehend mit.
  2. Klassenlehrer*innen im Jahrgang 5 üben wiederholt mit ihren Klassen das Lesen der Vertretungspläne. Besonders Klassenlehrer*innen der unteren Klassen informieren nach Möglichkeit ihre Klassen über gravierende Plan­änderungen.
  3. In extremen Situationen kann es vorkommen, dass eine Lehrer*in gleichzeitig zwei Klassen beaufsichtigen muss. Ist Vertretungsunterricht im unten beschriebenen Sinne (vgl. III.D) dann nicht möglich, müssen die Klassen zumindest beaufsichtigt werden.
  4. In den Bereitschaftsstunden und bei ausfallendem Unterricht (z.B. während des Betriebspraktikums, nach der Entlassung der 10er und 13er Schüler*innen aus dem Unterricht) müssen sich Kolleg*innen für den Vertretungseinsatz bereithalten; diese Stunden zählen als „bezahlte Bereitschaften“ (siehe Punkt IV). Ausnahmeregelungen müssen mit den Abteilungsleitern abgesprochen werden (beispielsweise für Besuche von Praktikant*innen), die diese an die Organisation weitergeben.

Vertretungslehrer*innen

  1. Vertretungslehrer*innen nehmen Vertretungsaufgaben aus dem Postfach des zu vertretenden Kolleg*in und legen sie nach der Stunde zurück, wenn sie nicht an die nächsten Vertreter*innen weitergegeben werden können.
  2. Wenn eine Weiterarbeit im stundenplanmäßigen Fach oder an laufenden Projekten nicht möglich ist und die Vertreter*in nicht Lehrer*in der Gruppe ist, wird an den Lern- und Arbeitsplänen gearbeitet. Es sollten keine Fachstunden zu Frei-, Film-, Chat-, Surf- oder Spielstunden umfunktioniert werden, als Arbeitsstunden sollten nur die im Stundenplan ausgewiesenen Arbeitsstunden genutzt werden (vgl. ADO).
  3. Thema der Stunde und fehlende Schüler*innen werden im Klassenbuch bzw. Kursheft eingetragen oder werden den zu vertretenden Kolleg*innen schriftlich mitgeteilt.

Schüler*innen

  1. Die Schüler*innen, insb. die Klassensprecher*innen, informieren sich regelmäßig am ausgehängten Vertretungsplan. Bei Unklarheiten fragen sie ihre Lehrer*innen. Können die nicht helfen, fragen die Klassensprecher*innen bei der Organisation nach.
  2. Wenn eine Lehrerkraft nicht zum Unterricht erschienen ist, informiert ein/e Schüler*in (i.d.R. der Klassensprecher) spätestens 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn das Sekretariat oder die Organisation.
  3. Die Schüler*innen sind im eigenen Interesse verpflichtet, die Vertretungslehrer*in über den Arbeitsstand im Fach/ Lernzeiten bzw. bei der Leseförderung zu informieren.
  4. Grundsätzlich entscheiden die Vertretungslehrer*innen über das Unterrichtsfach und den Inhalt der Vertretungsstunde.
  5. Oberstufenschüler*innen sind normalerweise über die weitere Planung der aktuellen Unterrichtseinheit informiert und können selbständig weiterarbeiten.

Kriterien zur Auswahl der Vertretungslehrer*innen

  1. Alle Kolleg*innen haben in ihrem Stundenplan zwei Bereitschaftsstunden (Teilzeitkräfte unter 18 Stunden, Schulleitungsmitglieder, Orga-Mitarbeiter*innen eine Stunde) ausgewiesen. Zusätzlich sind Vertretungsreserven im Plan. Die Anzahl dieser Reservestunden orientiert sich an der von der Bezirksregierung zugewiesenen Vertretungsreserve.
  2. Kollegen*innen mit Vertretungsreserven bzw. freigesetzte Lehrpersonen werden vorrangig eingesetzt; ebenso Lehrer*innen, deren eigener Unterricht ausfällt.
  3. Zunächst werden Lehrer*innen, die die Klasse kennen, dann Fach-, Team- oder Jahr­gangsvertreter aus den Bereitschaften eingesetzt.
  4. Nicht-Fachlehrer*innen führen den Vertretungsunterricht in der Regel statt im Fachraum in einem Klassenraum durch. Bei Vertretungen in differenzierten Kursen ist besonders auf den Vertretungsplan zu achten; bei Unklarheiten informieren sich Lehrer*innen wie Schüler*innen bei der Organisation.
  5. Lehramtsanwärter*innen können nach jeweiliger Einzelrücksprache zur ad-hoc Vertretung (vgl. II.A.1) und zur kurzfristigen Vertretung herangezogen werden, sofern es sich um ihren derzeitigen Ausbildungsunterricht handelt.

 

Abrechnung von Mehrarbeit

  1. Entsprechend der rechtlichen Grundlagen rechnet die Organisation die Mehrarbeit ab. Dieses ist einer Serviceleistung der Organisation.
  2. Mindestens zweimal pro Jahr werden Monatsübersichten, die auf die entsprechende Datei im Computer (Vertretungsunterricht) zurückgreifen, mit Stundensoll und -ist an alle Kolleg*innen verteilt.
  3. Wurden Mehrarbeitsstunden vergessen oder fälschlicherweise registriert, sind die Kolleg*innen verpflichtet, die Fehler schriftlich auf der Übersicht zu korrigieren. Diese Fehler müssen von der Organisation auch im Computer berichtigt werden, da Datei und Abrechnung übereinstimmen müssen.
  4. Für alle unterschriebenen und innerhalb von 14 Tagen zurückgegebenen Monatsübersichten beantragt die Organisation umgehend beim LBV die Bezahlung. Dazu müssen Geburtsdatum, aktuelle Personalnummer und Eingangsamt (wegen des Stundensatzes) bekannt sein. Später abgegebene Monatsübersichten müssen die Kolleg*innen selber zum LBV schicken.
  5. Sollte das LBV die Mehrarbeit innerhalb von zwei Monaten nach Rückgabe der Monatsübersichten nicht vergütet haben, ist die Organisation zu informieren.