Leistungsbewertung

Leistungsbewertung

Allgemein:

Ausgangspunkt für die Leistungsbewertung in der Martin-Luther-King-Schule ist der § 48 Absatz 1 des Schulgesetzes für Nordrhein-Westfalen:

(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.

Im Absatz 2 des § 48 wird die Bezugsnorm der Leistungsbewertung genannt:

(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.

Als Bezugsnormen sind aber nicht nur durch die vermittelten Lerninhalte definiert, sondern sie werden ergänzt durch die tatsächliche Leistungsfähigkeit und Lernentwicklung der Lerngruppe und durch die individuelle persönliche Leistungsentwicklung.

Es obliegt deshalb jeder Lehrkraft, Leistungen vor dem Hintergrund der vermittelten und geübten Lerninhalte, dem Leistungsvermögen und der jeweiligen individuellen Leistungsentwicklung transparent, gerecht und nachvollziehbar  zu bewerten.

In Jahrgangsfachteams werden regelmäßig parallele Leistungsfeststellungen vereinbart, so dass der Jahrgang als zusätzliche Bezugsnorm in den Bewertungsprozess einbezogen werden kann.

Es obliegt den Fachkonferenzen die Beurteilungsfelder "Schriftliche Arbeiten" sowie "Sonstige Leistungen im Unterricht", die allgemein in "Mündliche Mitarbeit" und "Praktische Leistungen" aufgeteilt werden, entsprechend den Vorgaben der Richtlinien/Lehrpläne fachspezifisch zu gewichten. Als allgemeine Leistungskriterien gelten: Richtigkeit, Selbstständigkeit und Methodenbewusstheit.

Ein differenziertes Feedback über die erbrachte Leistung in Klassenarbeiten, Lern- und Arbeitsplänen und anderen Testsituationen hilft, den persönlichen Lernbedarf genauer zu beschreiben. Deshalb sind in einigen Fächern Feedbackbögen/ Bewertungsbögen zu einem Standardinstrument der differenzierten Leistungs-beurteilung vereinbart.

Der Grundgedanke, dass Leistungsbewertung in einen dialogischen Prozess eingebunden sein soll, wird hier an der Martin-Luther-King-Schule im Rahmen der Lernberatung verfolgt.

Die Fachkonferenzen der Martin-Luther-King-Schule legen fachspezifische Grundsätze zur Leistungsbewertung fest. Diese zeigen in der Regel eine hohe inhaltliche Ähnlichkeit. Sie sind aber oft verschieden formuliert, strukturiert und unterschiedlich detailliert ausformuliert.

Die Leistungsbewertung soll den Schüler*innen sowie seinen Eltern eine klare, gerechte und nachvollziehbare Rückmeldung über den individuellen Lernstand geben. Die Leistungen werden mit Noten bewertet.

In den Hauptfächern wird bei der Leistungsbewertung zwischen "Schriftlichen Arbeiten" und "Sonstigen Leistungen im Unterricht" unterschieden.

In Fächern ohne Klassenarbeiten werden die mündlichen und fachspezifischen Leistungen zur Notenbildung verwendet.

Schriftliche Arbeiten

Die Anzahl und Art der Klassenarbeiten ist in der APO SI festgeschrieben.

Bei schriftlichen Leistungen werden immer der Inhalt und die angemessene (sprachliche) Darstellung berücksichtigt. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik) führen zu einer Absenkung der Note (maximal bis zu einer ganzen Note).

Klassenarbeiten werden vor dem Hintergrund eines Erwartungshorizonts bewertet, der zur sachlichen Begründung der Note verwendet wird.

Bei schriftlichen Leistungsfeststellungen wird das an den Zentralen Prüfungen (ZP und Abitur) orientierte Punktesystem zu Grunde gelegt. Weitere pädagogische Erwägungen können in besonderen Fällen zur Notenbildung verwendet werden, bedürfen aber einer expliziten Begründung.

Erreichte Punktzahl in Prozent zur Notenstufe:

87 % – 100 %           sehr gut

73 % – 86 % gut

59 % – 72 % befriedigend

45 % – 58 % ausreichend

18 % – 44 % mangelhaft

0 % – 17 % ungenügend

Sonstigen Leistungen im Unterricht

In diesem Beurteilungsbereich geht es vor allem um die Quantität, die Qualität und die Kontinuität der mündlichen, schriftlichen und praktischen Beiträge im Unterricht. Sowohl individuelle als auch kooperative Leistungen sind hier bedeutsam.

Für Schüler*nnen ist es wichtig, dass ihre Beiträge in Lernsituationen nicht bewertet werden. Hier sind gerade Fehler auch wichtige Lerngelegenheiten und Gegenstand der Arbeit. Allerdings gilt auch für Lernsituationen, dass die aktive und selbstständige Mitarbeit als positiver Faktor in die Bewertung einbezogen wird.

Leistungssituationen müssen als solche erkennbar sein. Jede Leistungsfeststellung dient in erster Linie dazu, jedem Kind die Chance zu geben, ihre bzw. seine individuelle Leistung zu erbringen.

Zu mündlichen und anderen fachspezifischen Leistungen (SoMi-Note) zählen z.B.:

  • mündliche Beiträge im Unterricht, insbesondere:
  • Beiträge zum Unterrichtsgespräch (siehe dazu die Kriterienübersicht)
  • Beantwortung von Wissensfragen
  • Wiedergabe von Texten
  • Zusammenfassungen des gerade Gelernten
  • Zusammenfassungen der vorhergehenden Stunde
  • Einbringen von individuellen Schwierigkeiten
  • produktive Auseinandersetzung mit Fehlern praktische Ergebnisse (insbesondere in den Fächern AL, Musik, Sport, NW..)
  • Bearbeitung der Lern- und Arbeitspläne
  • Schriftliche Übungen (benotet), insbesondere:
  • kurze begrenzte Aufgaben aus dem Unterricht (bis zu 10 Min.)
  • Tests bezogen auf den Unterricht der letzten 6 Stunden (bis zu 20 Min.)

Diese Tests müssen rechtzeitig angekündigt sein. Die Anzahl dieser schriftlichen Lernzielkontrollen soll maximal bei zwei Tests pro Halbjahrliegen. Jeder Test geht mit 10 % in die Bewertung ein.

  • mündliche Überprüfungen
  • Vokabeltests
    • alle Formen der Unterrichtsdokumentation (z.B. Mappe, Heft, Protokolle, Portfolio)
  • Ergebnisse von Partner- oder Gruppenarbeiten und deren Darstellung
  • Arbeit in Projekten
  • Präsentationen, auch mediengestützt (z.B. Referat, Plakat)
  • Umgang mit fachspezifischen Hilfsmitteln / Mitbringen der notwendigen Arbeitsmittel (Lehrbücher, Taschenrechner, …)
  • Aufgabenerledigung (Wochenplan, Arbeitsstundenaufgaben, …)

Im Rahmen des im Jahre 2010 begonnen Schulentwicklungsprozesses "Neue-Martin-Luther-King-Schule" wurde das Leistungsbewertungskonzept umgestaltet bzw. so ergänzt,

  • dass individuelle Lernwege begleitet werden,
  • dass persönliche Lernfortschritte schnell erkennbar werden,
  • dass die Anstrengungsbereitschaft besonders honoriert wird,
  • dass die Verantwortung für das eigene Lernen gestärkt wird,
  • dass das Feedback über die erreichte Leistung transparent und förderlich ist,
  • dass die Lernmotivation gestärkt wird, indem erreichbare Ziele gesetzt werden,
  • dass die gemeinsame Beratung über die Lernentwicklung unterstützt und gut dokumentiert wird,
  • dass sowohl Unterforderung als auch Überforderung vermeidet.

Als interessante Verfahren, diese Ziele besser zu verwirklichen, sind zurzeit die folgenden Instrumente im Gebrauch:

  1. das Logbuch
  2. die Lern- und Arbeitspläne

Diese beiden Instrumente verbinden die individuelle Planung von Lernwegen mit der Einschätzung des individuellen Lernfortschritts, sie dokumentieren den Arbeits-prozess und die Arbeitsergebnisse. In den Hauptfächern ergibt sich dadurch folgende prozentuale Verteilung bei der Notengebung:

50% schriftliche Leistungen

50% sonstige Mitarbeit (davon 25% Lern- und Arbeitspläne und 25% mündliche und fachspezifisch Leistungen)

Gemeinsames Lernen:

Die Leistungsbewertung orientiert sich an den Vorgaben für die allgemeinbildende Schule sowie der vorhandenen Förderschwerpunkte.

Unterstützungsbedarfe werden durch den jeweiligen Förderplan dokumentiert und überprüft.

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten ein Zeugnis mit dem Vermerk des Förderschwerpunktes und der geleisteten sonderpädagogischen Förderung.

Die Form der Leistungsbewertung und der Notenvergabe ist im Einzelnen abhängig vom Förderschwerpunkt.

Die Fachkonferenz „Gesellschaftslehre“ hat sich entschieden, im zieldifferenten Bildungsgang Lernen die Möglichkeit der Bewertung von Noten für Leistungen nicht wahrzunehmen. Bei Förderschülern, bei denen zu erwarten ist, dass sie einen Hauptschulabschluss  nach Klasse 9 erhalten können, muss diese Möglichkeit natürlich berücksichtigt werden, um ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, diesen Abschluss zu erwerben.

Das Verfassen der Berichte in den einzelnen Fächern ist Aufgabe der Fachlehrerin oder des Fachlehrers, die Sonderpädagog*innen stehen bei Rückfragen zur Verfügung.

Den Sonderpädagog*innen werden die Zeugnisberichte eine Woche vor der eigentlichen Noteneingabe von den zuständigen Fachlehrer*innen und Fachlehrern digital zur Verfügung gestellt, damit die Berichte gegengelesen und gegebenenfalls noch überarbeitet werden können.

Bei den Förderschwerpunkten „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Geistige Entwicklung“ werden von den Sonderpädagog*innen in einer Anlage zum Zeugnis, Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten gemacht. Da die Sonderpädagog*innen aber nicht in jeder Stunde/in jedem Fach vertreten sind, brauchen sie diesbezüglich eine kurze Rückmeldung. Grundlage hierfür sind, neben dem Förderplan, die im Unterricht gemachten Beobachtungen.

Die Erstellung des Förderplans orientiert sich an den AO-SF – Gutachten und an den in den Förderplankonferenzen beschlossenen Zielen.

In den Zeugnisberichten werden diese Ziele des Förderplans dann evaluiert.

Förderpläne und weitere Hilfen sind bei den Sonderpädagog*innen nachzufragen.